Kirchlicher Bezirk Oberaargau KBO

Der Kirchliche Bezirk Oberaargau (KBO) umfasst 21 Kirchgemeinden aus der Region Oberaargau. Die Kirchenordnung bestimmt, dass alle Kirchgemeinden einer Bezirkssynode angehören.

Ziel des KBO ist es, Aufgaben von regionaler Bedeutung zu übernehmen, welche einzelnen Kirchgemeinden nicht möglich sind. (z. B. Spitalpfarramt, Eheberatung)

Die Kantonale Synode oder der Synodalrat geben Aufgaben an den Bezirk weiter.
Die Delegierten des KBO können an der zweimal im Jahr stattfindenden Bezirkssynode ebenfalls Aufgaben an den Bezirk vorschlagen. Sie bestimmen über Rechnung und Budget.
Die Aufgaben des Kirchlichen Bezirks sind im Reglement festgelegt.

LINK ZUM KBO

Die Delegierten aus unserer Gemeinde sind:

  • Helene Leu, Grasswil
  • Greti Stalder, Oschwand

 

 

Kirchengebiet Bern-Jura-Solothurn REFBEJUSO

Zum Einzugsgebiet der Reformierten Kirchen Ber-Jura-Solothurn gehören 217 Kirchgemeinden im Kanton Bern, acht Kirchgemeinden im oberen Teil des Kantons Solothurn sowie drei reformierte Kirchgemeinden des Kantons Jura.

Als eine der drei anerkannten Landeskirchen ist REFBEJUSO der Kirchendirektion des Kantons Bern unterstellt.

Der SYNODALRAT ist die oberste Aufsichts- und Verwaltungsbehörde. Er besteht aus 7 Departementen.

LINK ZU REFBEJUSO

Die SYNODE ist das Kirchenparlament und damit das gesetzgebende Organ der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
Die 200 Mitglieder im Kirchenparlament heissen SYNODALE. Sie werden nach einem regionalen Schlüssel jeweils für 4 Jahre gewählt.

Die Synode tritt in der Regel zweimal pro Jahr zu einer zweitägigen Session im Berner Rathaus zusammen um sogenannte "innerkirchliche Angelegenheiten" zu regeln.
Ihre Beschlüsse sind für die Pfarrämter und Kirchgemeinden verbindlich

Als öffentlich-rechtliche Körperschaften unterstehen die Kirchgemeinden in allen "nichtkirchlichen Angelegenheiten" dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Unsere Interessen in der Synode vertritt:

  •  Peter Mauron, Riedtwil